Veröffentlich­ungen nach § 45 TrinkwV
§ 45 (1) Beschaffe­nheit des Trink­wassers
Einsatzstoffe
Die nachfolgend aufgeführten Zusatzstoffe werden einmal jährlich durch den Wasserlieferer bekanntgegeben.
Zur Aufbereitung des Rohwassers zu Trinkwasser werden in den Wasserwerken folgende Zusatzstoffe eingesetzt:
§ 45 (4) Preisblatt Trinkwasser
Grundpreis
jährlicher Grundpreis je Zähler
120 € / Jahr
Arbeitspreis
Verbrauchspreis je Kubikmeter
1,20 € / m3
Die Preise für Trinkwasser setzen sich aus einem festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Mit dieser transparenten Preisstruktur stellen wir eine faire und verlässliche Abrechnung für alle Haushalte und Betriebe sicher. Die aktuellen Tarifblätter stehen Ihnen hier zum Download bereit.
§ 45 (4) Information zum Verbrauch von Vergleichshaushalten
Wir stellen Ihnen Informationen zur Verfügung, wie Ihr Verbrauch im Vergleich zu ähnlichen Haushalten bewertet wird, damit Sie Ihren Verbrauch besser einschätzen können.
§ 45 (4) Hinweis auf die Internetadresse für weitere Informationen nach § 45 / § 46
Für detaillierte Informationen zu den Regelungen nach § 45 und § 46 besuchen Sie bitte unsere Website, auf der Sie alle relevanten Dokumente einsehen können.
§ 45 (4) Pflichtinformation zum Austausch von Bleileitungen
Bitte beachten Sie, dass der Austausch von Bleileitungen gesetzlich vorgeschrieben ist, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Weitere Informationen sowie ein Verzeichnis zugelassener Installateure finden Sie auf unserer Website.
Mit Sicherheit die beste Erfrischung – Unser Trinkwasser!
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